Eine Sprachtherapie kann für Menschen jeden Alters relevant werden. Die Entscheidung über die Notwendigkeit einer Therapie zu Lasten Ihrer Krankenkasse obliegt immer Ihrem Arzt.
Bei behandlungsbedürftiger Indikation übernimmt Ihre gesetzliche oder private Krankenkasse die Kosten. Kinder sind grundsätzlich zuzahlungsfrei. Bei Erwachsenen ab dem 18. Lebensjahr fällt ein Eigenanteil von 10% des jeweiligen Kassensatzes, zuzüglich 10 € pro Verordnung, an.
Bei den privaten Preisen orientieren wir uns an den allgemeingültigen Gebühren. Bitte informieren sie sich vor Therapiebeginn bei Ihrer Kasse über die Kostenübernahme der Therapien. Hier können, abhängig von den gewählten Leistungen bei Ihrer Versicherung, Kosten für sie entstehen! Vorab senden wir Ihnen unsere Gebührenliste gerne zu.